Dr. Max Dehne — Texte

Wer hat das geschrieben?

· Essay · Kurzfassung

Die Trauerrede aus der Maschine empört, die Gebrauchsanleitung nicht. Die Empörung folgt nicht der Qualität der Texte, sondern Zurechnungsregeln, die festlegen, was ein Text beweisen soll. Warum Offenlegung das Problem nicht löst und was eine Nutzung am Ende legitim macht.

Kurzfassung eines Essays. Die Langfassung mit Belegen kann auf Anfrage geliefert werden.

Die Szene läuft inzwischen fast immer gleich ab. Jemand hält eine Rede, reicht einen Text ein, gibt ein Gutachten ab, und irgendwann stellt sich heraus, dass ein Sprachmodell daran beteiligt war: eine Quelle, die es nicht gibt, ein Satz in der Sprache des Werkzeugs. Was folgt, ist Empörung, und sie ist bemerkenswert ungleich verteilt. Die Trauerrede aus der Maschine gilt als Kränkung der Toten, der Zeitungsbeitrag als Betrug an den Lesern, die Hausarbeit als Täuschung. Die Gebrauchsanleitung aus der Maschine interessiert niemanden, und der Bescheid, an dem ein Modell mitgeschrieben hat, löst allenfalls ein Achselzucken aus. Mit der Qualität der Texte hat das nichts zu tun. Die Empörung folgt den Regeln, die festlegen, wem ein Text zugerechnet wird und was diese Zurechnung beweisen soll.

Was der Text beweisen soll

Empörung ist Wut mit einem moralischen Urteil, und Wut hat Voraussetzungen. Ich habe 2012 herausgearbeitet, was eine Verantwortungszuschreibung von einer bloßen Ursachenzuschreibung unterscheidet: Sie setzt voraus, dass jemand das Ereignis kontrollieren konnte, und sie misst es an einer Norm. Fehlt eines von beidem, gibt es keinen Anlass zu Wut. Man ärgert sich über einen Sturm, man empört sich nicht über ihn.

Wer sich über einen Text aus der Maschine empört, unterstellt also eine Wahl und eine verletzte Regel. Die Wahl ist unstrittig. Die Regel steht in keinem Gesetz. Sie ist eine Erwartung von der Art, die ich in Anlehnung an Arlie Hochschilds Gefühlsregeln Attributionsregel genannt habe: eine gesellschaftliche Erwartung darüber, wer unter welchen Umständen wofür verantwortlich gemacht werden darf. Die Regel für Texte sagt, was mit der Zurechnung bewiesen wird. Die Trauerrede beweist, dass jemand sich mit dem Toten befasst hat. Die Hausarbeit beweist, dass jemand den Stoff durchdrungen hat. Der Zeitungsbeitrag beweist, dass jemand nachgesehen hat, ob es stimmt. Die Gebrauchsanleitung beweist nichts dergleichen, sie muss nur stimmen, und deshalb war sie der Maschine längst überlassen. Was die Maschine verletzt, ist nicht die Autorschaft im Sinne des Urheberrechts. Es ist die Beweisfunktion des Textes.

Fremde Texte unter eigenem Namen sind alt, aber die Regeln sind nach Rollen verschieden. Die Rede des Politikers soll beweisen, dass er zu dem steht, was er sagt; der Ghostwriter verletzt die Regel nicht, solange der Politiker einsteht. Die Hausarbeit soll die Formulierungsarbeit selbst beweisen, und der Ghostwriter war hier schon immer Betrug. Die Maschine hat diese Regeln nur sichtbar gemacht, und sie hat der Delegation die Adresse genommen. Ein Ghostwriter ist eine Person, mit der man die Zurechnung teilt. Die Maschine kann keine Verantwortung aufnehmen, also bleibt sie ganz bei dem, der unterschrieben hat. Erving Goffman hat beschrieben, wie Publikum und Darsteller die Hinterbühne stillschweigend voraussetzen. Beim Sprachmodell ist die Hinterbühne leer. Wer sie betritt, findet dort niemanden, dem er die Schuld geben könnte, nur die Wahl des Darstellers. Beide Bedingungen der Wut sind erfüllt, in einer Reinheit, die der Ghostwriter nie erreicht hat.

Das Paradox der Offenlegung

Wenn die Regel durch Verschweigen verletzt wird, müsste Offenlegung sie heilen. Das ist die Logik der Kennzeichnungspflichten, die derzeit entworfen werden. Die Trauerrede, die mit dem Satz beginnt, sie sei mit Unterstützung eines Sprachmodells entstanden, ist ehrlich, und sie hat in diesem Satz verloren, was sie beweisen sollte. Offenlegung nimmt der Zurechnung den Verstoß und dem Text den Wert. Also wird verschwiegen, weil zwei Regeln kollidieren. Der Preis wird später fällig: Der entdeckte Text verletzt zusätzlich die Regel, dass man nicht täuscht, und dafür gibt es keine Entlastung durch die Umstände. Verheimlichen kann man nicht aus Zeitnot.

Heinrich Popitz hat gezeigt, dass Normen ihre Geltung auch der Dunkelziffer verdanken; würde jede Abweichung bekannt, brächen sie unter der Last ihrer Verletzungen zusammen. Die Regel, dass man seine Texte selbst schreibt, lebt gegenwärtig von einer hohen Dunkelziffer. Wer sich über den entdeckten Fall empört, verteidigt eine Zurechnungsordnung umso lauter, je weniger sie noch beschreibt.

Was macht die Nutzung dann legitim? Max Weber hat Legitimität als Geltungsglauben gefasst, der verschiedene Gründe haben kann. Für die Maschine sind drei im Angebot: Offenlegung, Kontrolle durch einen Menschen und Haftung. Die Offenlegung scheitert am beschriebenen Paradox. Die Kontrolle ist nicht beobachtbar; ob jemand den Text gelesen hat, den er übergibt, weiß nur er. Die Haftung dagegen ist, was die Zurechnungsordnung ohnehin tut. Michel Foucault hat daran erinnert, dass Texte in dem Moment wirklich Autoren bekamen, in dem man Autoren bestrafen konnte. Die Maschine führt diese Ordnung auf ihren Ursprung zurück: Wer nicht mehr schreibt, bleibt Autor, weil er haftet. Tröstlich ist das nicht. Die Haftungsregel beseitigt die Empörung nicht, sie sagt nur, wohin sie geht: zum Namen unter dem Text. Ob das gerecht ist, wird an Prüfungsordnungen, Redaktionsstatuten und Gerichten verhandelt.

Ich nehme mich davon nicht aus. Die Texte, die ich veröffentliche, entstehen seit einiger Zeit mit Werkzeugen, die Sätze vorschlagen, Belege ordnen und Fassungen vergleichen. Ich halte mich an die dritte Regel: Was hier steht, habe ich gewählt, geprüft und unterschrieben, und wo eine Quelle falsch ist, ist sie es unter meinem Namen.

Zu beobachten wäre, wo die erste Institution die Offenlegung nicht mehr als Geständnis wertet, sondern als Beleg für Sorgfalt. Dort wird die Empörung als Erstes nachlassen. Ich würde auf die Verwaltung tippen, die Institution mit der längsten Erfahrung darin, Texte zu verantworten, die niemand geschrieben hat.


Anlass: die laufende Debatte um Kennzeichnungspflichten für KI-Texte in Prüfungen, Redaktionen und Verlagen (Herbst 2026). Die Einordnung stützt sich auf meinen Aufsatz „Wieso, weshalb, warum? Attribution und die Entstehung (negativer) Emotionen" (2012): Verantwortungs- gegen Ursachenzuschreibung, Attributionsregeln, Entlastung durch Situationsattribution. Weber, Goffman, Foucault und Popitz sind Anschlüsse, keine Belege; die Beweisfunktion des Textes und das Offenlegungsparadox sind Thesen dieses Essays. Die Langfassung mit Belegen kann auf Anfrage geliefert werden (kontakt@maxdehne.de).

Bei Recherche und Überarbeitung dieses Textes kam KI zum Einsatz.